KN: Angebliche Kostenforderungen haltlos

Schon die KN vom Mittwoch ließ eine neue Argumentationsschiene erahnen: hätte er dieses Geld „schon ganz gerne von der Stadt zurück“ wird Möbel Kraft Chef Dr. George dort zitiert. Damit ist nicht nur der bisherige Kaufpreis von rund 900.000 € * für 17.2 ha Kleingartengelände  gemeint, sondern auch die zusätzlichen bisherigen Ausgaben für Kleingärtner-Entschädigung, Gutachten, Laubenabriss, (unzureichende) Sicherungsmaßnahmen etc. Diese Forderungen sind jedoch ausschließlich unternehmerisches Risiko, sonst „hätte er sie ja nicht gerne zurück“ sondern müsste sie als Unternehmen zurückfordern! Denn natürlich  hat sich die Stadt diesbezüglich abgesichert: sowohl im städtebaulichen Vertrag als auch im Kaufvertrag  (S.22) sind entsprechende Rückzahlungsforderungen, die über den Kaufpreis hinausgehen, ausgeschlossen, solange kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. Es besteht kein Anspruch auf Planungsrecht (S.5 Kaufvertrag). Das diese Schiene jetzt mit Unterstützung der KN in letzter Sekunde gefahren wird, offenbart die Angst vor dem Bürgerentscheid. Sonst hätte auch die Stadt ja in ihren offiziellen Informationen schon längst auf diese finanziellen Risiken hinweisen müssen!

* Bisher sind tatsächlich nur 900.000€ geflossen; erst nach Umwandlung in ein Gewerbegebiet (nachdem es einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt), würde eine Nachzahlung von rund 9 Mill € fällig. Das sind dann erst die überall genanntenen insgesamt 9-10Mill. € Kaufpreis bei Entstehung eines Möbelmarktzentrums.

Dazu zur Erinnerung:
NDR (45Min): „Die Kassen vieler Kommunen sind leer. Immer häufiger finanzieren wohlhabende Bürger und Stiftungen die kommunale Infrastruktur. Spielen Millionäre ihre finanzielle Macht aus?“