19. März 2014: Pressemitteilung
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens zu Möbel Kraft kommentieren die heutige Berichterstattung in den Kieler Nachrichten (>> KN-Bericht) wie folgt:
Alle bisherigen Ausgaben von Möbel Kraft auf dem Kleingartengelände sind unternehmerisches Risiko, da es keinen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt. Die Stadt hat sich diesbzgl. auch im städtebaulichen Vertrag entsprechend abgesichert (einzusehen in der Gläsernen Akte). Dazu Ulrike Hunold: „Es ist nachvollziehbar, dass Dr. George im Falle eines mehrheitlichen „Ja zum Planungsstopp“ seine Ausgaben erstattet sehen möchte, die Stadt hat sich aber komplett gegen solche Forderungen abgesichert, da es keinen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt“.
Auch sehen die Initiatoren kein negatives Signal für zukünftige Investoren: Jeder Investor kann auch in Zukunft auf einen rechtskräftigen Bebauungsplan bauen. Björn Sander dazu: „Eine Lehre aus Möbel Kraft – unabhängig vom Ausgang des Bürgerentscheid – sollte klar sein: Kein vorzeitiger Besitzerwechsel vor Zustandekommen eines rechtskräftigen Bebauungsplans – damit entfallen auch Investitionen, die sich nicht auszahlen.“
Jan Barg kritisiert vehement die genannten Zahlen zu Grün: „Bei 45% verbleibender Grünfläche sind mit Bäumen gesäumte Parkplätze sowie notwendige und mit Streusalz usw. verunreinigte Regenrückhaltebecken ebenso wie Grün zwischen den Zuwegungen mit einbegriffen. Von diesem Grün haben die KielerInnen keinen Nutzen, ebensowenig wie von den Biotopen am Stadtrand, die als Ausgleichsfläche angerechnet werden sollen, aber seit 5-7 Jahren in Entwicklung sind.“
gez. Björn Sander