Polizei schaltet staatliche Arbeitsschutzbehörde ein

Asbesthaltige Faserzementplatten (Dächer) und Mineralwolle (Dämmung) wurden bisher im Rahmen der Abrissarbeiten zu Haufen aufgetürmt. Diese Arbeiten sind allerdings für die Arbeiter und die Umwelt mit Risiken verbunden und daher gibt es gesetzliche Regeln zum Arbeitsschutz, die in keiner Weise eingehalten worden sind: Die Arbeiter, von denen keiner über den erforderlichen Sachkundenachweis, die Schutzkleidung oder einen Atemschutz verfügen, gefährden ihre Gesundheit. Die Kieler Polizei hat Ende Januar daher den staatlichen Arbeistschutz eingeschaltet. Auf Nachfrage haben wir von dort erfahren, dass jetzt ein zertifiziertes Fachunternehmen mit den Aufräumarbeiten der Gefahrstoffe beauftragt würde. Aktuell gehen die Arbeiter jedoch noch reichlich sorglos mit den asbesthaltigen Faserzementplatten um, wie unsere Video-Dokumentation vom 26.1.2014 zeigt. Im Kaufvertrag hat die Stadt Kiel explizit auf mögliche Asbestbelastungen hingewiesen (§6, IV.2): „dass die auf der Kauffläche vorhandene Bebauung möglicherweise Asbestbelastungen aufweisen kann, die vor dem Abriss und der Entsorgung einer speziellen Behandlung bedürfen.“