Statusbericht Prüner Schlag, Kiel am 26.1.2014

Zustand des Kleingartengeländes, 56 Tage vor dem Bürgerentscheid.

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Das OVG hat den Widerspruch gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit des Laubenabrisses abgelehnt (24.1.14). Es begründet dies mit der Notwendigkeit, der Verkehrssicherungspflicht Folge zu leisten. Es war nicht gestattet, Dokumente, die die Absicht der Bauvorbereitung zeigen , vorzulegen. Dabei haben sowohl das Umweltamt als auch Dr. George , Chef von Möbel Kraft , das momentane Vorgehen mit der Notwendigkeit der Schaffung eines Grünstreifens (entsprechend dem Vorentwurf) begründet. Der Bürgermeister hat heute dazu Stellung genommen: aus seinen Ausführungen bleibt weiterhin komplett unklar, wie das derzeitige Vorgehen aus der Verkehrsicherungspflicht folgen würde und wieso es nicht reine Bauvorbereitung darstellt. Hier zu seinem Schreiben