Die Leitlinien des Deutschen Städtetages empfehlen im Falle einer nicht ausreichenden Nachfrage nach Kleingärten die Umwandlung in Kleingartenparks mit hoher Aufenthaltsqualität für die Allgemeinheit oder die Einrichtung von Schul-, Lehr-, Senioren- und anderen Gemeinschaftsgärten.
Auf S.15-16 wird unter „Kleingartenparks als Weiterentwicklung von Kleingartenanlagen initiieren“ genau ausgeführt:
Zur Umsetzung der Kleingartenentwicklungskonzeption werden für die aus städtebaulicher, freiraumplanerischer und kleingärtnerischer Sicht wichtigen Kleingartengebiete spezielle objektkonkrete Ausführungsplanungen und Aufwertungsmaßnahmen empfohlen. Ziel ist die bessere Einbindung in das Grünflächen- und Biotopsystem der Stadt und die Schaffung von öffentlichen Nutzungsmöglichkeiten.
Bei entsprechend großen Flächen von Kleingartenanlagen, in Gebieten mit räumlich eng aneinander angrenzenden Kleingartenanlagen (Ballungsgebieten) und für Kleingartenanlagen mit Leerständen empfiehlt der Arbeitskreis die Schaffung von Kleingartenparks.
Ein Kleingartenpark ist eine Kombination von privat genutzten Parzellen und Vereinsflächen mit einem allgemein zugänglichen, öffentlich nutzbaren Grünflächenanteil. Kleingartenparks können durch die Verbindung von öffentlicher und privater Nutzung zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Grün- und Erholungsflächen sowie zur Vernetzung von Grünflächen und Biotopen beitragen. Die Hauptwege sollten ständig für die Allgemeinheit zugänglich sein und die Anlagen um zusätzliche Nutzungsangebote angereichert werden, wie z. B. mit Spiel- und Aufenthaltsbereichen, Sitzgelegenheiten, Themengärten, Lehrpfaden. So können Kinder räumlich getrennt vom Straßenverkehr unbesorgt spielen und die Natur erfahren. Schulen und Kindergärten können die Anlagen als Orte des Lernens, Senioren zu sinnvoller Freizeitgestaltung im Garten oder als Treff- und Kommunikationspunkt nutzen.“
Ab S.36 Beschreibung Kleingartenpark Hansastraße in Dresden.