Steuereinnahmen werden deutlich überschätzt

Käufer und Bauherr für das Gelände ist die Krieger Immobilien GmbH. Würde nun gebaut, so würde die Immobilien GmbH ihre Gebäude an Möbel Kraft und Sconto vermieten – im Kaufvertrag steht nur: „(…) darf die Miete die marktübliche Höhe nicht überschreiten.“ (S.28, Kaufvertrag vom 27.3.2012). Damit kann Krieger nicht nur in den ersten Jahren die erheblichen Investitionskosten gegen die Gewinne aufrechnen, sondern zusätzlich die Gewinne durch die zu zahlende Miete an die Krieger Immobilien GmbH (die woanders Steuern zahlt) verringern.

Aufgrund des offensichtlichen Verdrängungswettbewerbes im Einzelhandel (siehe die Insolvenz von Max Bahr als Beispiel im Baumarktsektor) ist mit negativen Auswirkungen bei alteingesessenen Anbietern wie Möbel Rixen oder Brocke zu rechnen, zusätzlich über die Mitnahmeartikel wie Haushaltswaren und Heimtextilien auch in der Innenstadt. Das Verträglichkeitsgutachten (S.48) geht selbst bei einer Begrenzung der Verkaufsfläche für diese zentrenrelevanten Sortimente von jährlichen Umsatzeinbußen von17 Mill. € für die Kieler Innenstadt aus.